Als Kleinunternehmerin stelle ich gem. §19 UstG nur Nettopreise in Rechnung.
Für Standarddokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Abiturdiplome, Masterdi-plome, Ledigkeitsbescheinigungen, Lizentiatendiplome, Berufsschulzeugnise etc.) berechne ich Festpreise.
Preise für Standarddokumente aus Rumänien:
Die unten stehenden Preise verstehen sich als Übersetzungspreise. Hinzu kommt eine Bestätigungsgebühr in Höhe von 20 Euro pro Dokument (unabhängig von der Seitenanzahl).
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Preise sich nur auf rumänische Standardurkunden beziehen. Bei Urkunden, die sich davon unterscheiden, bspw. bei Abitur-/Lizentiaten-/Masterdiplomen sowie Berufsschulzeugnissen, die mehr Fächer enthalten, können die Preise höher anfallen. Die Preise für Urkunden aus der Republik Moldau oder aus Deutschland unterscheiden sich von den unten angegebenen Preisen und können erst nach Einsicht der Unterlagen ermittelt werden!
Preise für Dokumente aus Rumänien:
Geburtsurkunde Certificat de naștere |
25 Euro |
Internationale Geburtsurkunde Certificat de naștere (tip internațional) |
30 Euro |
Eheurkunde Certificat de căsătorie |
25 Euro |
Internationale Eheurkunde Certificat de căsătorie (tip internațional) |
30 Euro |
Ledigkeitsbescheinigung (je nach Version) Adeverință de celibat (în funcție de tip) |
25 – 30 Euro |
Abiturdiplom (je nach Version) Diplomă de bacalaureat (în funcție de tip) |
40- 60 Euro |
Lizentiatendiplom (je nach Version) Diplomă de licență (în funcție de tip) |
40 – 60 Euro |
Masterdiplom (je nach Version) Diplomă de master (în funcție de tip) |
40 – 60 Euro |
Berufsschulzeugnis (je nach Version) Diplomă de absolvire a școlii profesionale (în funcție de tip) |
40 – 60 Euro |
Ingenieursdiplom (je nach Version) Diplomă de inginer (în funcție de tip) |
40 – 60 Euro |
Der Preis für alle anderen Dokumente (Matrikelblätter, Beiblätter zu Diplomurkunden, Approbationsunterlagen für Ärzte und Apotheker, Scheidungsurteile, Steuerbescheide, personenbezogene Bescheinigungen aller Art etc.) kann erst nach der Übersetzung anhand der Normzeilen errechnet werden.
Eine Normzeile enthält 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen.
Hier ein Auszug aus dem JVEG: § 11 Honorar für Übersetzungen
„(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4,00 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.“
Meine Mindestpauschale für Übersetzungsaufträge beträgt: 30 Euro
Die Ausfertigung des 2. Exemplars kostet pro Dokument 5 Euro.
Für Übersetzungsaufträge innerhalb von 24 Stunden berechne ich einen Eilzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Auftrag.
Achtung: Für jeden Auftrag ist mindestens 50% des Gesamtbetrags im Voraus zu entrichten!