Legalisation oder Apostille für Urkunden aus Deutschland, Rumänien und der Repu- blik Moldau?
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem die ausländische Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus Rumänien oder aus Deutschland ist eine Legalisation nicht mehr erforderlich, da sie durch die „Haager Apostille“ ersetzt wird.
Die Haager Apostille ist – wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen den Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind. Anders als bei der Legalisation wird die Haager Apostille von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine diplomatische oder konsularische Beteiligung des Staates, in dem die ausländische Urkunde verwendet werden soll, ist weder für Deutschland noch für Rumänien notwendig. Somit wurde der internationale Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Rumänien sowie den anderen Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens erheblich erleichtert.
Im Fall Rumänien wird die Haager Apostille, je nach Urkunde, vom Landgericht (Tribunal) des Landkreises, der Notarkammer (Camera notarilor) des Landkreises oder der Präfektur (Prefectura) des Landkreises erteilt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Im Fall Deutschland wird die Haager Apostille, ja nach Urkunde, von dem Ministerium für Justiz, Ministerium für Inneres, den Land- oder Amtsgerichten der jeweiligen Ortschaften, der Regierungspräsidien der jeweiligen Bundesländer u.a. erteilt.
Wo erhalte ich die Apostillen zu meinen rumänischen oder deutschen Originalurkunden?
http://www.bukarest.diplo.de/contentblob/1347608/Daten/
Für Urkunden aus der Republik Moldau gilt die Haager Apostille nicht.
Moldawien ist zwar dem Haager Übereinkommen beigetreten, aber durch den Einspruch gegen den Beitritt durch die Bundesrepublik Deutschland findet das Übereinkommen bilateral keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die moldauischen Originalurkunden von der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in der Republik Moldau legalisiert werden müssen.
Wo kann ich meine moldauischen Urkunden legalisieren lassen?
http://www.chisinau.diplo.de/contentblob/2666974/Daten/2781811/Legalisation_Merkblatt.pdf