Dienstleistungen und Preise
Dienstleistungen
- Informationen zur Tätigkeit als Übersetzerin mit doppelter Ermächtigung (für beide Länder, Deutschland und Rumänien):
Sie können sich an mich wenden, wenn Sie einen beeidigten Übersetzer für Rumänisch und Deutsch benötigen:
– beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art (juristische, notarielle, medizinische, standesamtliche, individuelle Dokumente, Verträge u.a.);
– Vorbereitung der Unterlagen für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft und Übersetzung der erforderlichen Dokumente;
– Beratung zum Anerkennungsverfahren und Übersetzung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen;
– Optimierung und Übersetzung von Bewerbungen, Lebensläufen und Anschreiben.
Informationen über beglaubigte Übersetzungen:
Sie müssen die Dokumente nicht persönlich zur Übersetzung vorlegen. Diese können in digitaler Form (gescannt oder fotografiert) per E-Mail, WhatsApp, Messenger oder auf Wunsch auch per Post geschickt werden.
Nach diesem Schritt erhalten Sie einen Kostenvoranschlag und wenn Sie damit einverstanden sind, sende ich Ihnen die Rechnung in digitaler Form zu. Diese Schritte finden am selben Tag statt. Nach Begleichung der Rechnung erhalten Sie die beglaubigten Übersetzungen per Post oder, wenn Sie es wünschen, auch in digitaler Form.
Informationen über notarielle Beglaubigungen und die Haager Apostille:
– Als ermächtigte Übersetzerin für Rumänien (Justizministerium in Bukarest) und eingetragen bei den Generalkonsulaten Rumäniens in Stuttgart und München benötigen meine Übersetzungen aus dem Deutschen ins Rumänische weder eine notarielle Beglaubigung noch die Haager Apostille.
– Als beeidigte Übersetzerin für Deutschland (Regierungspräsidium Karlsruhe / Landgericht Konstanz) benötigen meine Übersetzungen aus dem Rumänischen ins Deutsche weder eine notarielle Beglaubigung noch die Haager Apostille und werden bundesweit anerkannt, unabhängig vom Bundesland.
2) Informationen zur Tätigkeit als Justizdolmetscherin mit doppelter Ermächtigung (für Deutschland und Rumänien):
Als allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin werde ich von deutschen Behörden (Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Rechtsanwälten, Polizei, Rathäusern, Landratsämtern, Jugendämtern usw.) direkt zum Dolmetschen (Simultan oder Konsekutivdolmetschen) bestellt, um bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren jeder Art (Haftbefehle, Dolmetschen in der Justizvollzugsanstalt, Scheidungs-, Sorgerechts-, Vaterschaftsanerkennungs-, Unfall-, Arbeits-, Versicherungs-, Beratungs- und viele andere Verfahren) anwesend zu sein.
WICHTIG
Die unter Punkt 2 aufgeführten Tätigkeiten als beeidigte Justizdolmetscherin erfolgen nur auf Anfrage der deutschen Behörden, nicht auf Wunsch von Mandanten, Angeklagten usw., d.h. der betroffenen Personen!
Die Preise für die Dienstleistungen werden durch das Gesetz für Gerichtsdolmetscher (JVEG) festgelegt und die Rechnungen werden direkt an die jeweiligen Behörden geschickt.
Da es sich bei meiner Tätigkeit als beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin nur um eine Nebentätigkeit handelt, verfüge ich leider nicht über die Zeit, Privatpersonen bei verschiedenen Institutionen zu begleiten. Nur im Falle eines notariellen Kaufvertrags oder einer Eheschließung können Sie mich direkt kontaktieren und wir werden das Verfahren und die Preise im Voraus festlegen.
Preise
- PREISE FÜR BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN:
Für die Übersetzung von Standarddokumenten (Zeugnissen und Diplomen) aus dem Rumänischen ins Deutsche werden Festpreise berechnet. Für andere Arten von Zeugnissen, wie z. B. Diplome, die auf der Rückseite mehrere Fächer beinhalten, gelten andere Preise.
Nettopreise für Dokumente aus Rumänien zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer:
Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunde: 50 Euro
Ehefähigkeitszeugnisse (je nach Art): 45-55 Euro
Abitur-/Lizentiaten-/Bachelor-/Master-/Berufsschuldiplom: 65-75 Euro
Das Preisangebot für die Übersetzung anderer Dokumente aus Rumänien (Anmeldeformulare, Dokumente für Ärzte und Apotheker, Scheidungsurkunden, Steuererklärungen, Kontoauszüge jeglicher Art usw.) wird erst nach Einsichtnahme erstellt.
Die Preise für Dokumente aus der Republik Moldau oder Deutschland weichen ebenfalls von den genannten Preisen ab. In diesen Fällen wird das Preisangebot auch erst nach Einsichtnahme erstellt.
Als Anhaltspunkt können Sie das Übersetzer- und Dolmetschergesetz (JVEG § 11) heranziehen, wo der Preis für eine Standardzeile (mit 55 Anschlägen) zwischen 1,80 Euro und 2,05 Euro variiert.: § 11 JVEG – Honorar für Übersetzer – dejure.org
Für Aufträge, die mehrere Übersetzungen oder eine Übersetzung mit vielen Seiten umfassen, wird ein Rabatt gewährt.
Der Mindestpreis für die Annahme einer Bestellung beträgt 30 €. Eine zweite Kopie kostet 5 € pro Dokument.
Für Übersetzungen, die innerhalb von 24 Stunden angefordert werden, wird eine Eilgebühr von 20 € pro Dokument erhoben.
Hinweis: Für jede Bestellung erfolgt die Zahlung per Vorkasse!
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass eine bestätigter Auftrag nicht widerrufen werden kann!
DOLMETSCHERSÄTZE
Die Preise für das Dolmetschen richten sich nach dem Übersetzer- und Dolmetschergesetz (JVEG § 9): § 9 JVEG – Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher – dejure.org
TARIFE FÜR SONSTIGE DIENSTLEITUNGEN
Das Preisangebot für die Dienstleistungen zur Vorbereitung des Antrags auf die deutsche Staatsbürgerschaft, die Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen samt Übersetzungen, die Erstellung des Lebenslaufs und des Anschreibens sowie weiterer erforderlichen Bewerbungsunterlagen erfolgt auf Anfrage.