Wichtige Infos

Übersetzungen aus dem Rumänischen ins Deutsche (für Deutschland)

Die von mir angefertigten, gestempelten und unterschriebenen Übersetzungen aus dem Rumänischen ins Deutsche werden in Deutschland von allen Behörden anerkannt und benötigen keine weitere (notarielle) Beglaubigung.

Achtung!

Viele Originalurkunden, die von rumänischen Behörden ausgestellt werden, müssen mit der Haager Apostille versehen werden. Diese Apostille bestätigt die Echtheit der rumänischen Urkunde. Dies gilt insbesondere bei Standesamtsurkunden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei den deutschen Behörden, ob das Original aus Rumänien mit der Haager Apostille versehen werden muss. Wenn ja, dann müssen Sie zuerst die Apostille von der jeweiligen rumänischen Behörde einholen und erst dann mir die Urkunde samt Apostille zur Übersetzung bringen.

Übersetzungen aus dem Deutschen ins Rumänische (für Rumänien)

Die Übersetzungen aus dem Deutschen ins Rumänische, die von den rumänischen Behörden verlangt werden, müssen oft auch  die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers und die Haager Apostille enthalten. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Vorfeld bei den jeweiligen Behörden in Rumänien informieren, ob es ausreicht, wenn die Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten und bestellten Übersetzer angefertigt oder, ob eine Beglaubigung bzw. die Haager Apostille benötigt wird. In solchen Fällen kann ich für Sie die weiteren Beglaubigungen der von mir angefertigten Übersetzungen sowie die Apostille, die kostenpflichtig sind, bei den jeweiligen Konstanzer Behörden gegen eine Aufwandsgebühr einholen.

Achtung!

 Viele Originalurkunden, die von deutschen Behörden ausgestellt werden, müssen in Deutschland mit der Haager Apostille versehen werden, bevor Sie den rumänischen Behörden vorgelegt werden. Wie bereits oben erwähnt, bestätigt die Apostille die Echtheit des deutschen Originals. Beides, sowohl die deutsche Originalurkunde, als auch die Übersetzung ins Rumänische, müssen die Haager Apostille enthalten, da es sich um zwei verschiedene Dokumente handelt. Je nach Typ der Urkunde muss das deutsche Original in Baden-Württemberg von einem der Regierungspräsidien in Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Tübingen oder dem jewiligen Land- oder Amtsgericht der Stadt, in der Sie Sie wohnen, mit einer Apostille versehen werden, bevor Sie es mir zur Übersetzung bringen. Weitere Infos hierzu erhalten Sie unter Häufig gestellte Fragen„. Sie können die Originale problemlos und unkompliziert an eine dieser Institutionen auch per Post schicken. In kurzer Zeit werden Sie die Urkunden mit der jeweiligen Apostille zurückbekommen. Ich empfehle Ihnen die Versand- und Zahlungsdetails im Vorfeld telefonisch zu klären. Erst nachdem Sie die deutschen Originalurkunden samt Haager Apostille bekommen haben, kann ich die Übersetzung aus dem Deutschen ins Rumänische anfertigen und darin bestätigen, dass das deutsche Original mit einer Apostille versehen ist.